Mietwohnung Haustiere Verboten Katze
Haustiere können mietern nicht grundsätzlich verboten werden.
Mietwohnung haustiere verboten katze. Verbot der katzenhaltung in der mietwohnung kann auch individuell vereinbart werden. Eine solche klausel würde mieter unangemessen benachteiligen und keine rücksicht auf seinen individuellen fall nehmen bgh. Mit rechtsprechung vom 20. Grundsätzlich verbieten darf ein vermieter die samtpfoten oder fellnasen nicht.
Eine gute nachricht für alle mieter mit katzen oder hunden. Er entschied im märz 2013 zur tierhaltung in der mietwohnung. Die entscheidung des bundesgerichtshofs dass haustierhaltung nicht generell verboten werden darf bezieht sich nur auf formularmäßige vereinbarungen wird ein katzenhaltungsverbot zwischen mieter und vermieter individualvertraglich vereinbart. Nun hat sich jedoch ergeben dass meine zweite katze mitkommen muss da wir sie nirgends unterbringen können und ich sie um ehrlich zu sein auch nicht abgeben möchte.
Häufig finden sich in mietverträgen dagegen klauseln die hunde und katzenhaltung von. Ebenso geschieht dies bei der haltung von hunden und katzen. Katzen oder hunde in der mietwohnung. Tierfreunde mit haustieren in mietwohnungen können sich in dieser angelegenheit beim bundesgerichtshof bedanken.
Im vertrag selbst steht dass eine hauskatze erlaubt sei wurde für uns extra hinzugefügt darunter steht jedoch ein weiterer satz dass tiere wie hunde katzen u ä. Katzen sind in der wohnung dann grundsätzlich erlaubt denn haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Die hausverwaltung weiß dass wir eine katze mit in die wohnung bringen. Allerdings kann die haltung einer katze trotzdem vom vermieter abhängig sein nämlich dann wenn der mietvertrag diesbezüglich regelungen beinhaltet.
Was sie beachten sollten und weitere infos zur mietrecht neuerung gibt es hier. In diesem fall bestimmt nicht das mietrecht über die haustiere direkt sondern vermieter oder in einem streitfall der richter je nach einzelfall. Ein pauschales verbot der hunde und katzenhaltung in der mietwohnung ist unwirksam. Eine mietsklausel mit einem pauschalen haustierverbot oder in der steht der mieter verpflichte sich keine hunde und katzen zu halten ist unwirksam.
Der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt. Das geht gar nicht. Dann ist auch für hunde und katzen eine gesonderte erlaubnis nicht notwendig. Zudem wäre mit der klausel auch die immer erlaubte kleintierhaltung ausgeschlossen.