Mietrecht Haustiere Zu Besuch
Bestehen also gefahren für das haus oder den hausfrieden so müssen diese nicht geduldet werden.
Mietrecht haustiere zu besuch. Diese genehmigung kann aus wichtigem grund. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Als mieter besuch bekommen besuch bringt haustier hund mit öfter kommt es zu meinungsverschiedenheiten zwischen vermietern und mietern wenn besucher einen hund dabei haben mit diesem längere zeit in der wohnung des mieters übernachten aber keine erlaubnis für die tierhaltung in der wohnung vorliegt. Abweichende vereinbarungen müssen im einzelfall von den parteien getroffen werden.
Besucher dürfen selbstverständlich auch in der mieterwohnung übernachten. Da kann ich nichts machen hier nun die regelung im mietvertrag 17 tierhaltung tiere auch haustiere wie hunde katzen hühner tauben kaninchen dürfen nicht gehalten werden. Auf meine frage wegen des neuen mieters war die antwort meines vermieters. Höchstes gericht stärkt mieterrechte bei haustierhaltung der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt.
Auch für eine wg besteht ein besuchsrecht und untermieter dürfen besuch im gleichen maße empfangen wie es hauptmietern erlaubt ist. Sie meint die üblichen haustiere. Der vermieter muss es dulden dass sein mieter besucher hat. Der mieter kann seinem besucher auch haus und wohnungsschlüssel überlassen und der.
Beispielsweise dann wenn der besucher in der vergangenheit wiederholt ruhestörungen begangen hat oder gemeinschaftsräume wie treppenhaus flur keller usw. Nur ausnahmsweise kann der vermieter hausverbot für einen besucher verhängen. Diese klausel ist eine gute voraussetzung für die tierhaltung in der mietwohnung. Dazu gehören neben den ohnehin zustimmungsfreien kleintieren auch größere ungefährliche tiere wie hunde katzen oder hausschweine.
Der besuch kläffender bissiger und aggressiver hunde kann daher durchaus verboten werden da auch bei einer fehlenden vereinbarung zur tierhaltung immer im rahmen einer interessenabwägung zu bestimmen ist wann eine tierhaltung. Gefährliche tiere wie die würgeschlange boa constrictor oder ein listenhund gehören nicht dazu. Das mietrecht unterscheidet bei besuch nicht ob es sich um einen hauptmieter eine wg oder einen untermieter handelt. Es ist nicht sache des vermieters darüber zu entscheiden wer den mieter besucht sofern nicht die belange des vermieters oder der mitbewohner beeinträchtigt werden.
Herr xy sagte mir dass dieser hund nur zu besuch sei. Jede andere tierhaltung insbesondere die haltung von hunden bedarf der genehmigung des vermieters.